rantwortungsbewusst fürs Alter vorsorgen
Die gesetzliche Rente wird nicht reichen, das ist den meisten Menschen bekannt. Gerade Frauen sollten sich bei der Altersvorsorge nicht auf ihren Mann verlassen. Durch die neuen Regelungen des Unterhaltsrechts wird der Frau nur noch eine Altersversorgung in Höhe ihres Ausbildungsstandes zu Beginn der Ehe zugerechnet. Früher wurden die Rentenansprüche von Mann und Frau bei einer Scheidung zusammengerechnet und halbiert. Dieses Recht gilt nicht mehr, auch für bereits geschiedene Eheleute wird das neue Recht angewandt. Sollte die Frau im Alter dann nicht über eine eigene Immobilie zum Wohnen verfügen, läuft sie Gefahr auf Sozialhilfe angewiesen zu sein.
Eine zusätzliche Altersversorgung in Form einer Betriebsrente wird in den meisten Unternehmen angeboten. Dies ist eine gute Möglichkeit zur zusätzlichen Altersvorsorge, die auch beim Wechsel des Unternehmens mitgenommen werden kann. Auch im öffentlichen Dienst ist eine zusätzliche Altersvorsorge für die Angestellten üblich. Als Beamter oder Beamtengattin hat man natürlich über die Pensionsansprüche die beste Altersvorsorge. Der Staat bezuschusst die Altersvorsorge noch durch die Zulagen für die Riester-Rente. Die jährlich gezahlten Beiträge können bis zu einem bestimmten Betrag bei der Steuer geltend gemacht werden. Hier fallen allerdings für die Verwaltung Bankgebühren an.
Die beste Investition zur Altersvorsorge ist sicherlich der Kauf einer Immobilie, die man beim Rentenbeginn abgezahlt haben sollte. Man muss darauf achten, dass der Unterhalt der Wohnung durch die Rente finanziert werden kann. Die Kosten für die Instandhaltung und die Heiz- und Nebenkosten einer Immobilie steigen stetig an. Die beliebte Lebensversicherung eignet sich nur bedingt zur Altersvorsorge, wie der Rentenversicherung Versicherungsvergleich zeigt.
da der Garantiezins ab 2012 bei gerade einmal 1,75 Prozent liegt. Damit kann man nicht mehr die Inflationsrate von 2,3 Prozent ausgleichen, das angesparte Geld verliert also an Wert!